Königs- und Kaiserkrönung
Die Wahl des Königs und seine Krönung bildeten durch eine Abfolge feierlicher, öffentlicher Akte ein komplexes Ritual der Herrschereinsetzung im Alten Reich. Dieses Ritual stammte aus einer langen Tradition des Alten Reiches und war bis zu seinem Ende im Jahre 1792 durch einen fast gleich bleibenden Ablauf gekennzeichnet, obwohl es Wandlungen unterzogen wurde (Mittelalter und frühe Neuzeit).
Mit diesem Ritual war es möglich, die gesamte Reichsordnung zu veranschaulichen, denn es wurde nicht nur der neue Amtsinhaber, sondern die gesamte politische und soziale Ordnung öffentlich legitimiert.
Die Krönung wurde in mehrere Etappen eingeteilt, wie die Einholung des gewählten Königs durch den Klerus, die Befragung, Salbung, Einkleidung, Insignienübergabe, Eidesleistung und seine Thronsetzung.
In der frühen Neuzeit war der Auftakt der Krönungszeremonie durch die Befragung des zukünftigen Königs nach seiner Rechtgläubigkeit und die Weihe gekennzeichnet (St. Bartholomäus in Frankfurt am Main). Danach erfolgte der Eid auf das Aachener Reichsevangeliar, welcher zum zentralen Akt der Salbung überleitete.
Abschließend legte man dem König in der Wahlkapelle das Krönungsornat an.
Die eigentliche Krönung mit der rituellen Übergabe der Regalia erfolgte durch den kurmainzischen Erzbischof. Der Thronfolger trat vor den Krönungsaltar und empfing den Säbel von Karl dem Großen. In die rechte Hand wurde ihm das Szepter und in die linke der Reichsapfel übergeben. Den Krönungsmantel legte man ihm um die Schultern. Erst dann wurde ihm die Reichskrone aufgesetzt, welche das wichtigste Herrschaftsmerkmal darstellte. Der Gekrönte leistete den Amts – und den Krönungseid auf die Invesitur. Mit dieser Einkleidung und der Übergabe der Insignien war die Krönung vollzogen und der König wurde “eingesetzt“.