Goldene Bulle von 1356
Benannt nach dem goldenen Kaisersiegel wurde die goldene Bulle Kaiser Karls IV. im Verlauf der Zeit zu der wohl bedeutendsten Grundnorm der Reichsverfassung.
Zudem war sie das Drehbuch für die Wahl des Königs im Reich.
Die goldene Bulle ist eine Urkunde, in der alles festgeschrieben war, was für eine Wahl eines Königs von Bedeutung war und sie sicherte. Durch dieses Dokument wurden auch Doppelwahlen ausgeschlossen. Außerdem musste sie eine Ordnung der Kurfürsten untereinander gegen die ständig drohenden Rangkonflikte immunisieren.
Aus diesem Grund wurde in ihr genau festgehalten, in welcher zeremoniellen Form die Kurfürsten nicht nur bei Wahl und der Krönung eines Königs, sondern auch zu allen anderen feierlichen Anlässen mit ihm auftreten sollten.
Dadurch machte die Goldene Bulle den Kurfürstenkreis zu einem Kreis, der kollektiv handlungsfähig war und der gemeinsam mit dem König das komplette Reich pars pro toto („Ein Teil steht für das Ganze“) repräsentierte. Bei feierlichen Hoftagen (curiae solemnis) wurde diese Einheit in seiner Majestät symbolisch - rituell präsent.